10 Grundsätze des Fairen Handels

Erschienen am 13. September 2021 in Fairtrade scouts

 

  1. Grundsatz: Chancen für wirtschaftlich benachteiligte Produzenten schaffen

Die Bekämpfung der Armut durch den Fairen Handel ist ein zentrales Ziel. Kleinproduzenten werden dabei unterstützt aus unsicheren Einkommenslagen zu wirtschaftlicher Selbständigkeit und Besitz zu gelangen. Durch diese nachhaltige Entwicklung schafft der Faire Handel neue Absatzmärkte für wirtschaftlich benachteiligte Produzenten.

 

2.Grundsatz: Transparenz und Rechenschaftspflicht

Alle Beteiligte in der Wertschöpfungskette, sprich vom Produzenten bis hin zum Einzelhändler, gehen offen und ehrlich miteinander um. Der Faire Handel steht für transparente Handelsbeziehungen, die auf Fairness und Respekt beruhen. An Entscheidungen werden alle Teilnehmer gleichermaßen einbezogen und relevante Informationen werden ausgetauscht. Die Kommunikationswege sind auf allen Ebenen der Handelskette transparent und offen.

 

     

 3. Grundsatz: Faire Handelspraktiken

Eine Profitmaximierung einzelner Teilnehmer der Handelskette auf Kosten von Herstellern und Produzenten finden im Fairen Handel nicht statt. Vielmehr soll das soziale, wirtschaftliche und ökologische Wohlergehen von Kleinbauernorganisationen verbessert werden. Im Zentrum stehen langfristige Handelsbeziehungen, die auf Vertrauen und Solidarität beruhen. Die an einer Handelspartnerschaft beteiligten Unternehmen bemühen sich, ihr Handelsvolumen untereinander sowie den Wert und die Vielfalt ihres Produktangebots zu erhöhen. Dadurch werden steigende Einnahmen für Produzenten durch den Fairen Handel erzielt.

Der Faire Handel fördert, schützt und erkennt die kulturelle Identität und traditionellen Fähigkeiten von Kleinproduzent*innen an, die in ihren Handwerksdesigns, Lebensmittelprodukten und damit verbundenen Leistungen zum Ausdruck kommen.

 

4. Grundsatz des Fairen Handels: Faire Bezahlung

Eine faire Bezahlung wird in ständigem Dialog, in gegenseitiger Absprache und unter Mitwirkung aller Beteiligten bestimmt. Sie sichert den Produzent*innen eine faire Entlohnung und ist marktfähig, wobei das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer zur Anwendung kommt. Das Ziel ist immer die Zahlung von Local Living Wages (siehe unten).

Faire Bezahlung umfasst faire Preise, faire Löhne und Local Living Wages.

Faire Preise
Ein fairer Preis wird im Dialog zwischen Käufer und Verkäufer frei ausgehandelt und beruht auf einer transparenten Preiskalkulation. Er
beinhaltet einen fairen Lohn und fairen Gewinn. Faire Preise bedeuten einen gerechten Anteil am Endpreis für alle Beteiligten entlang der Handelskette.

Faire Löhne
Ein fairer Lohn ist ein gerechter, frei ausgehandelter und gemeinsam vereinbarter Lohn, der zumindest die Zahlung von Local Living
Wages vorsieht.

Local Living Wage
Ein Local Living Wage ist ein Entgelt, das eine Arbeitskraft für eine Standardarbeitswoche (von nicht mehr als 48 Stunden) erhält und
das ihr und ihrer Familie einen dem jeweiligen Kontext (Standort) angepassten, würdigen Lebensstandard ermöglicht. Elemente eines
würdigen Lebensstandards umfassen Nahrung, Wasser, Wohnen, Bildung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kleidung und andere
Notwendigkeiten einschließlich einer Summe für Unvorhergesehenes

Die WFTO (World-Fair-Trade-Organization) und ihre Mitglieder respektieren die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, sowie nationale/lokale Gesetze zur Beschäftigung von Kindern. Die Organisation stellt sicher, dass es unter ihren Beschäftigten bzw. denen ihrer Mitglieder oder Heimarbeiter*innen keine Zwangsarbeit gibt.

 

Organisationen, die direkt oder über Zwischenhandel fair gehandelte Produkte von Produzentengruppen kaufen, stellen sicher, dass bei der Produktion keine Zwangsarbeit vorkommt und der Produzent die UN-Konvention über die Rechte des Kindes sowie nationale/lokale Gesetze zur Beschäftigung von Kindern einhält. Jegliche Beteiligung von Kindern an der Herstellung fair gehandelter Produkte (einschließlich des Erlernens traditionellen (Kunst-) Handwerks muss offengelegt und begleitet werden und darf nicht das Wohlergehen, die Sicherheit und das Bedürfnis des Kindes nach Bildung und Freizeit beeinträchtigen.