FAQ zum „Seegestöber“ – Diözesanlager 2023

Hier findet Ihr Antworten auf die wichtigsten Fragen zum anstehenden Diözesanlager „Seegestöber“.

▶ Wie kann ich mich anmelden?

Der Anmeldezeitraum ist vorüber. Bei Fragen zu Deiner Anmeldung wendest Du Dich am besten an Deinen Stammesvorstand.

Falls die Stufe, die Du bei der Anmeldung angegeben hast, nicht mehr stimmt, weil Du zum Beispiel aufgestuft wurdest, wende Dich an Deinen Stammesvorstand.
Der Stammesvorstand kann dann vor dem Lager die Anmeldedaten mit dem Diözesanbüro abgleichen.

▶ Kann ich mich auch wieder abmelden?

Generell gelten die AGBs des DV Fulda. Das bedeutet, dass man sich auch wieder abmelden kann. Es können dabei jedoch je nach Zeitpunkt Stornokosten bis zu 100 % des Teilnahmebeitrages entstehen.
Keine Kosten entstehen, wenn Ihr jemand anderes findet, der Euren Platz einnimmt.
In allen Fällen muss aber eine schriftliche Nachricht (per Email) an das Diözesanbüro geschickt werden.

▶ Gibt es besondere Bedingungen für die Teilnahme von Leitenden, Helfenden oder im Stamm Unterstützenden bezüglich des Präventionskonzeptes?

Alle Leitende, Helfende und sonstige Unterstützende (z. B. Küchenteam) müssen ein gültiges erweitertes Führungszeugnis (eFZ) und eine gültige Präventionsschulung nachweisen können.
Das Fehlen eines der beiden Punkte führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

▶ Wann und wo findet das Lager statt?

Das Lager startet am Sonntag, den 20. August 2023 auf dem VCP-Bundeszeltplatz Großzerlang.
Das Lager endet am Sonntag, den 27. August 2023.

▶ Wie findet die An-/Abreise statt?

Die An- und Abreise wird von jedem Stamm eigenständig organisiert.

▶ Wie hoch ist der Teilnahmebeitrag?

Für den genauen Teilnahmebeitrag wendest Du Dich an Deine Gruppen- oder Stammesleitung.
Je nach genauem Wohnort entstehen unterschiedliche Fahrtkosten und auch die Zuschüsse von Kreis/Stadt/Gemeinde etc. können ganz unterschiedlich ausfallen.
Zentral wird für die Zeit auf dem Zeltplatz ein Teilnahmebeitrag von 200,-€ pro Person mit dem Stamm berechnet.

▶ Wie setzt sich der Teilnahmebeitrag zusammen?

Der zentrale Beitrag für die Zeit auf dem Zeltplatz in Höhe von 200,00 € pro Person ist aus unserer Sicht ein faires Angebot.
Wir haben natürlich darauf geachtet, keine unnötigen Kosten zu verursachen.
Dennoch wissen wir, dass 200,00 € viel Geld sind.
Damit ihr besser verstehen könnt, wie wir auf diesen Betrag gekommen sind, haben wir hier einmal unsere Kalkulation grafisch aufgearbeitet.
Das Gesamtbudget beträgt rund 120.000 €, das sich wie folgt auf die verschiedenen Bereiche verteilen:


▶ Wie hoch ist der Teilnahmebeitrag für Helfer*innen?

Bei einem Zeltlager entstehen zwangsläufig Kosten auch für Personen, die sich ehrenamtlich engagieren und dafür ihren begrenzten Urlaub aufwenden.
Aus verschiedenen Gründen wird oftmals nicht die Option genutzt, Sonder-/Bildungsurlaub zu beziehen.
Als eine Maßnahme der besonderen Wertschätzung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit erheben wir daher für Staffs keinen Teilnahmebeitrag.
Wenn Ihr das Diözesanlager dennoch finanziell unterstützen möchtet, freut sich der Verein für Jungendpflege St. Georg e.V. (unser Förderverein) über Eure Spende, die zu 100% in das Diözesanlager fließen wird.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und darf Spendenquittungen ausstellen.

▶ Was ist im (zentralen) Teilnahmebeitrag enthalten?
  • Verpflegung für die Teilnehmer*innen
  • Platzkosten
  • Müllentsorgung
  • Lageraufnäher
  • Brennholz
  • Bauholz
  • Miete für Equipment wie Kühlwagen, Bierzeltgarnituren, Materialtransporter etc.
  • Gas für die Küche
  • Lagerversicherung
  • Anteilige Aufwände für Workshops und Stufentage
  • Vorbereitungskosten Organisation
  • Aufwände des Organisations-Teams
  • Alle oben angegebenen Leistungen sind nur für den Zeitraum vom 20.-27.08.2023 auf dem Platz im Preis enthalten.
▶ Können wir mit eigenen Mitteln einen Vortrupp organisieren, um z. B. ein Küchenzelt aufzubauen?

Teilweise ist der Platz vorher bereits belegt.
Es ist jedoch grundsätzlich möglich, vorher mit einem Vortrupp anzureisen, um logistische Infrastruktur (Küchenzelte, etc.) aufzubauen.
Das muss nicht erst geschehen, wenn bereits alle Kinder auf dem Platz sind.

Sprecht das aber auf jeden Fall mit der Lagerleitung ab!

▶ Wie sieht die Infrastruktur auf dem Platz aus?
  • Es gibt auf den einzelnen Plätzen Stromanschlüsse (230 V/400 V). Hier bitte die Nutzung im Detail mit der Lagerleitung abstimmen.
  • Auf den Plätzen gibt es direkte Wasseranschlüsse. Auch hier ist die Nutzung mit der Lagerleitung abzustimmen.
  • Es gibt ein zentrales (festes) Sanitärgebäude.
▶ Ab wann wird eine (An-)Zahlung nötig?

Die einzelnen Teilnehmer*innen bekommen die Informationen von ihren Stämmen.

Informationen zu den Zahlungsmodalitäten (Stamm zahlt an Diözesanverband) folgen voraussichtlich Mitte April.

▶ Welche Zuschüsse können noch von den Stämmen beantragt werden?

Jeder Stamm kann (und sollte!) bei den Gemeinden/Städten und dem Kreis Zuschüsse für „Teilnahme an Fahrten und Lagern“ beantragen.
In einigen Fällen kann auch die Kirchengemeinde oder ein eigener Förderverein einen Zuschuss leisten.
ACHTUNG: Für die Zeit im Stamm (Stammestag) kann auch zusätzlich der BDKJ-Zuschuss (außerschulische Kinder- und Jugendbildung) beantragt werden.

▶ Was passiert bei einem Sach- oder Personenschaden während des zentralen Lagerzeitraumes?

Da der Diözesanverband eine Versicherung abschließt, sind derartige Schäden abgedeckt. Dies schließt jedoch nicht ein:

  • Schäden außerhalb des zentralen Lagerzeitraumes (vor dem 20.08.2023 und nach dem 27.08.2023)
  • Schäden an Fahrzeugen
  • Diese Liste ist nicht abschließend.
▶ Meine Frage ist hier noch nicht beantwortet!

… dann zögere nicht und schicke uns eine Email an kernteam.dila23@dpsg-fulda.de, dass wir diese Seite hier aktualisieren können.